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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM KIGA-BESUCH

Der Kernprozess der Bildung, Erziehung und Betreuung wird
durch den
ständigen
Dialog aller Beteiligten nachhaltig gefördert und gesichert.

Folgende Maßnahmen dienen dazu, diesen Dialog zu strukturieren und so intensiv wie möglich zu gestalten:



1.
Vor der Aufnahme des Kindes können die Eltern und Kinder den Kindergarten kennen lernen.

Dabei erhalten sie aktuelle Informationen
über die Einrichtung („Kindergartenordnung St. Martin“)
und
unser Betreuungs­angebot und können ihr Kind vorläufig anmelden.

 

2.
Normalerweise erfolgt die Neuaufnahme im September,

ist aber bei freien Plätzen und entsprechendem Personalschlüssel auch während des Jahres möglich.


3.
Beim Aufnahmegespräch erhalten die Eltern alle wichtigen Informationen
über die Organisation und Arbeit des Kindergartens.
Zugleich werden alle Fragen geklärt und
interne Regelungen dargelegt.
Die Eltern unterzeichnen den Bildungs- und Betreuungsvertrag,
die Buchungsvereinbarung
und Elternbeitragsvereinbarung sowie diverse Einwilligungserklärungen.



4.
Die Eingewöhnung der Kinder wird bewusst gestaltet. Die Gruppenerzieherinnen unterstützen
Eltern und Kind beim Ablöseprozess. Sie wenden sich verstärkt dem Kind zu
und
tragen durch ein umsichtiges und unterstützendes Verhalten dazu bei,
dass sich das Kind schnell in der Einrichtung wohl fühlt.


5.
Die Ergebnisse der Kinderbeobachtungen werden im Gruppen- bzw. Gesamt­team
ausgewertet.


6.
Entwicklungsgespräche zwischen den Mitarbeiterinnen und den Eltern stellen

einen kontinuierlichen Informationsfluss zwischen Kindergarten und Familie sicher und ermöglichen

die optimale Gestaltung der Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsaufgabe des Kindergartens.


7.
Bei Bedarf verweist der Kinder­garten auf weitere Einzelfördermaßnahmen
oder organisiert diese auf Wunsch der Eltern.

Auf diese Weise erhalten alle Kinder
eine adäquate Förderung.

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