Der Kernprozess der Bildung, Erziehung und
Betreuung wird
durch den ständigen Dialog aller
Beteiligten nachhaltig gefördert und gesichert.
Folgende Maßnahmen dienen
dazu, diesen Dialog zu strukturieren und so intensiv wie möglich zu
gestalten:
1.
Vor
der Aufnahme des Kindes können die Eltern und Kinder den Kindergarten kennen
lernen.
Dabei erhalten sie aktuelle Informationen
über die Einrichtung
(„Kindergartenordnung St. Martin“) und
unser Betreuungsangebot und können ihr
Kind vorläufig anmelden.
2.
Normalerweise
erfolgt die Neuaufnahme im September,
ist aber bei freien Plätzen und
entsprechendem Personalschlüssel auch während des Jahres möglich.
3.
Beim
Aufnahmegespräch erhalten die Eltern alle wichtigen Informationen
über die
Organisation und Arbeit des Kindergartens.
Zugleich werden alle Fragen geklärt
und interne Regelungen dargelegt.
Die Eltern unterzeichnen den Bildungs- und
Betreuungsvertrag,
die Buchungsvereinbarung und Elternbeitragsvereinbarung
sowie diverse Einwilligungserklärungen.
4.
Die
Eingewöhnung der Kinder wird bewusst gestaltet. Die Gruppenerzieherinnen
unterstützen
Eltern und Kind beim Ablöseprozess. Sie wenden sich verstärkt dem
Kind zu
und tragen durch ein umsichtiges und unterstützendes Verhalten dazu
bei,
dass sich das Kind schnell in der Einrichtung wohl fühlt.
5.
Die
Ergebnisse der Kinderbeobachtungen werden im Gruppen- bzw. Gesamtteam
ausgewertet.
6.
Entwicklungsgespräche
zwischen den Mitarbeiterinnen und den Eltern stellen
einen kontinuierlichen
Informationsfluss zwischen Kindergarten und Familie sicher und ermöglichen
die
optimale Gestaltung der Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsaufgabe des
Kindergartens.
7.
Bei
Bedarf verweist der Kindergarten auf weitere Einzelfördermaßnahmen
oder
organisiert diese auf Wunsch der Eltern.
Auf diese Weise erhalten alle Kinder
eine adäquate Förderung.
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